1. "Bei Nebel fährt man mit Nebelschlussleuchte immer sicherer."
Falsch. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel verwendet werden und auch nur dann, wenn sich hinter dem Fahrzeug kein unmittelbar nachfolgender Verkehr befindet. "Es darf nämlich nicht zu einer Blendung anderer Verkehrsteilnehmenden kommen, sonst drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro", mahnt Nikolaus Authried von der ÖAMTC-Rechtsberatung. Befinden sich andere Verkehrsteilnehmer hinter dem eigenen Fahrzeug oder fällt die Sichtbehinderung weg, sollte die Nebelschlussleuchte daher ausgeschaltet werden.
© (c) Jaroslav Moravcik - stock.adobe. (JAROSLAV MORAVCIK)
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Vorschriften im Straßenverkehr
Vorsicht, Falle: Häufige Irrtümer von Autofahrern
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Zu den Vorschriften im Straßenverkehr kursieren einige Irrtümer. Was man bei Nebelwetter oder Kollisionen mit Tieren wissen sollte. Rat von den Rechtsexperten des ÖAMTC.