Wie lässt sich am anschaulichsten erklären, was eine unzulässige
Online-Bewertung ist?
ANTWORT: Der Grazer Rechtsanwalt Stefan Schoeller hat ein gutes Beispiel parat: „Der geschiedene Mann, der die Anwältin seiner Ex-Frau nach einer gescheiterten Vergleichsverhandlung im Sekundentakt anruft, um das Kanzleitelefon zu blockieren, handelt rechtswidrig, wenn er danach eine Ein-Stern-Bewertung auf Google abgibt und dazuschreibt: ,Meine Anrufe werden ignoriert und meine Nummer wurde gesperrt. Somit ist die Rechtsanwaltskanzlei mit meiner Nummer nicht erreichbar.’“ Der Oberste Gerichtshof habe diese Online-Bewertung als kreditschädigend nach Paragraf 1330 ABGB beurteilt. Der lästige Anrufer hat den gegen ihn von der Anwältin eingeleiteten Unterlassungsprozess verloren, weil aus seiner Bewertung nicht hervorging, wieso seine Anrufe gesperrt wurden.