Unser Leser ist sich bewusst, dass er selbst einen Fehler gemacht hat und niemand anders, aber 120 Euro pro Ersatzmautforderung und das womöglich noch mehrmals, sind für ihn finanziell nicht leicht zu stemmen: "Nach der Umstellung auf die elektronische Maut hat bei der Bezahlung der Maut für meine beiden Fahrzeuge in der Eingabemaske offenbar etwas nicht funktioniert, sodass nur ein Fahrzeug berücksichtigt wurde. Das habe ich aber leider nicht erkannt, bis vor Kurzem die erste Ersatzmautforderung kam und wenig später eine zweite und eine dritte", sagt er. Weil er die bewusste mautpflichtige Strecke fast täglich befahre, habe er nun große Sorge, dass die 120-Euro-Strafe womöglich noch x-fach zu bezahlen sein wird. "Seit Beginn der Autobahnmaut habe ich die Vignetten immer zeitgerecht, korrekt geklebt und bezahlt", fügt er hinzu. Auch habe er sich bereits schriftlich an die Asfinag gewandt, seine Situation geschildert und ersucht, ob man es nicht bei der Bezahlung der ersten Rechnung belassen könnte. "Ich wollte auch wissen, wie viele offene Forderungen insgesamt noch bestehen", sagt der Leser. Bisher habe er aber keine Antwort bekommen.
120 Euro – nicht nur einmal
Wir haben im Namen des Lesers bei der Asfinag nachgefragt und dabei folgende Auskunft erhalten: "In der derzeit geltenden Mautordnung wurde geregelt, dass im Falle der Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne gültige Vignette maximal drei Ersatzmautforderungen pro Kraftfahrzeug zu stellen sind – vorausgesetzt, die Kontrollen haben innerhalb von 30 Tagen stattgefunden. Für alle darüberhinausgehenden Fälle ist keine Ersatzmaut zu entrichten. Diese Fälle werden auch nicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht."
Für unseren Leser heißt das konkret: Er muss die drei vorliegenden Zahlungsaufforderungen tatsächlich begleichen, also 360 Euro – "Wir haben keine Möglichkeit, sie zurückzunehmen", heißt es bei der Asfinag. Danach ist die Angelegenheit für unseren Leser abgehakt. Die Zahlungsfrist wurde von der Asfinag verlängert.