Wer sich für 2020 eine digitale Jahresvignette kaufen möchte, sollte beachten, dass diese nicht in jedem Fall sofort gültig ist. Tatsächlich sind Vignetten, die von Privatkunden direkt beim Asfinag-Onlineshop erworben werden, erst nach 18 Tagen gültig, weil für Verbraucher (anders als für Unternehmer) beim Onlinekauf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag gilt und für den möglichen Rücktritt per Post noch zusätzlich drei Tage einkalkuliert werden. Auf dieses Rücktrittsrecht kann man auch schriftlich nicht verzichten.

Kauf bei Vertragspartnern der Asfinag

Die digitale Vignette kann auch bei einem Vertragspartner der Asfinag (etwa Autofahrerclubs, Trafiken etc.) erworben werden. Dann ist sie, wie auch die Klebevariante, sofort gültig. Was auf den ersten Blick unlogisch erscheint, hat den Hintergrund, dass in diesem Fall ja ein Unternehmen (ohne Verbraucher-Rücktrittsrecht) die Vignette sozusagen als verlängerter Arm der Asfinag ausgibt und für den Kunden, da er sich beim Kauf in den Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmens befindet, nicht das Rücktrittsrecht beim Fernabsatz zur Geltung kommt. Die Vignette kostet deshalb nicht mehr.

Ist das nicht ungerecht?

"Eine E-Vignette ist so teuer wie eine Aufkleber-Vignette, sie sollte also dieselbe Dauer haben. Wenn die E-Vignette um 18 Tage verkürzt gilt, sollte sie auch billiger sein", schrieb ein verärgerter Leser an die Ombudsfrau-Redaktion. Bei der Asfinag antwortet man darauf: "Die Leute konnten schon Anfang November 2019 die Vignette 2020 kaufen, normal oder digital. In beiden fällen gilt sie von Anfang Dezember 2020 bis Ende Jänner 2021. Wer eine normale oder digitale Vignette z. B. im Juli kauft, hat ja auch eine kürzere Gültigkeitsdauer. Der einzige Unterschied sind diese 18 Tage, für die wir nicht verantwortlich sind.  Deshalb der Rat: Die Vignette einfach rechtzeitig kaufen!! 

Abo-Service für Digital-Vignetten

Für den Kauf einer digitalen Vignette für die Autobahn- und Schnellstraßen-Benutzung kann mittlerweile auch ein Abo-Service aktiviert werden. Die Gültigkeit der Jahresvignette wird damit automatisch verlängert, man muss sich um die Fristen nicht mehr kümmern.

Was beim Autowechsel gilt

Die digitale Vignette ist an das Autokennzeichen gebunden. Nach Beginn der Gültigkeit ist eine Änderung nur bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (Wohnsitzwechsel), Bezirkszusammenlegung, Diebstahl des Fahrzeuges, Kennzeichendiebstahl oder -verlust und Totalschaden möglich.

Besitzer der digitalen Vignette, die anlässlich eines Fahrzeugwechsels nicht gleich eine Ummeldung des Kennzeichens auf das neue Fahrzeug vornehmen, gehen daher der Gültigkeit der bezahlten digitalen Vignette verlustig. Dies kann jedoch verhindert werden, wenn das bisherige Kennzeichen bei der Abmeldung freigehalten und in der Folge dem neuen Fahrzeug zugewiesen wird. Gemäß § 43 Abs 3 KFG ist nämlich auf Antrag des Zulassungsbesitzers das Kennzeichen bis sechs Monate ab dem Tag der Abmeldung freizuhalten. Die Konsumentenschützer des VKI raten also: "Wer sein altes Auto verkauft und nicht gleich ein neues erwirbt, sollte einen Antrag auf Freihaltung des Kennzeichens stellen."