Unsere Leserin und ihr Mann erwarben Ende 2018 einen Baugrund von einer Privatperson – vermittelt von einem Makler. "Auf dem Aushang des Maklers stand, dass alle Anschlüsse an der Grundgrenze vorhanden sind: Kanal, Wasser, Strom", berichtet die Frau. Als das Paar mit einiger Verzögerung aufgrund der Pandemie schließlich mit dem Hausbau begann, stand allerdings schnell fest: Kein Kanal! "Das war ein Schock, dadurch entstehen uns Mehrkosten von rund 10.000 Euro", sagt die Leserin, die nicht bereit ist, das einfach so hinzunehmen. Ihr erster Versuch, direkt mit dem Maklerbüro eine Einigung zu erzielen, blieb erfolglos. "Man hat mir gesagt, dass ich die Maklerhaftung mehr als drei Jahre nach dem Kauf nicht mehr geltend machen könne und mit der Forderung von Schadenersatz auch keine Chance hätte, weil sich der Makler nach eigenen Angaben vor Kaufvertragsabschluss mit der Verkäuferin auf einen Preisnachlass geeinigt habe", schildert die Leserin ihre Situation und möchte wissen, ob sie das wirklich so akzeptieren muss. "Wir haben schließlich ein Grundstück mit Kanalanschluss gekauft."