Erst war es die Coronakrise, jetzt kommt noch der Ukraine-Krieg mit seinen wirtschaftlichen Auswirkungen hinzu: Waren werden teurer, sind nicht mehr lieferbar oder die Lieferfrist beträgt einige Monate  – und kann selbst dann nicht eingehalten werden. Besondere Zeiten heben aber nicht gleich die vertraglichen Pflichten auf. Schon vor zwei Jahren betonten Juristen wie Sebastian Mahr, Partner bei PHH Rechtsanwälte in Wien:  "Wichtig zu wissen ist, dass vertragliche Leistungsfristen in Österreich – anders als in Deutschland – während der Krise normal weiterlaufen." Das heißt: "Wenn man eine Ware bestellt hat, diese aber nicht fristgerecht eintrifft, dann hat man die Wahlmöglichkeit, entweder am Vertrag festzuhalten oder unter Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten."