Unsere Leserin musste unlängst die Wohnung ihrer leider verstorbenen Eltern räumen. „Dabei habe ich ein Sparbuch gefunden, in dem mit Stand vom 5. Mai 1986 ein Betrag von 1094,89 Schilling ausgewiesen ist“, erzählt sie von ihrem überraschenden Fund. „Dieses Bankunternehmen gibt es aber schon lange nicht mehr“, fügt sie hinzu und möchte wissen, ob es trotzdem noch eine Möglichkeit gibt, das Geld beheben zu können. „Was sagt das Gesetz dazu?“