Wir fühlen uns von der P.S.K. wirklich gefrotzelt. Wir haben alles versucht, aber jetzt sind wir mit unserer Weisheit am Ende“, schickt unsere Leserin voraus und klagt dann: Die Mutter ihres Lebensgefährten sei schwer an Krebs erkrankt. „Sie kämpft ums Überleben!“ Der Sohn versuche seit Wochen im Auftrag der Patientin Geld von deren Sparbuch für verschiedene Pflegemaßnahmen zu beheben. „Dieser Weg wurde zum Spießrutenlaufen; wir sehen keine Chance mehr. Bitte helfen Sie uns!“, wandte sich die Frau an den Ombudsmann. „Wir haben auf Verlangen der P.S.K. eine Generalvollmacht von einem Notar und zusätzlich von einem Anwalt beglaubigen lassen“, berichtete sie. Diese hätten ins Spital kommen und für ihre Dienstleistung bezahlt werden müssen. Doch die P.S.K. verweigere den Zugriff auf das Sparbuch trotzdem.
OMBUDSMANN
Geldbehebung für Schwerkranke wurde zum Spießrutenlauf
Sohn von krebskranker Frau konnte kein Geld für Pflege von Sparbuch abheben, obwohl eine Generalvollmacht vorliegt. Laut Gesetz ist aber eine spezielle Bankvollmacht nötig. Von Peter Filzwieser
© Illustration: Sinisa Pismestrovic