Amalgamfüllungen werden ab 1. Jänner 2025 der Vergangenheit angehören, denn laut EU-Quecksilberverordnung dürfen neue „Plomben“ aus diesem Material ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden. Der Grund: Quecksilber ist hochgiftig und neben anderen Metallen wichtiger Bestandteil von Amalgamfüllungen, der Eintrag in die Natur soll durch das Verbot verringert werden. Ist eine Amalgamfüllung richtig eingesetzt und unbeschädigt, weist sie etwa keine Risse auf, gilt diese Art der Füllung aber als gesundheitlich unbedenklich.
Kassenleistung ade?
Verbot für Amalgamplomben: Welche Füllungen zahlt die Kasse ab 2025?
Analyse.
Ab 1. Jänner 2025 dürfen keine neuen Amalgamplomben mehr eingesetzt werden. Aktuell suchen ÖGK und Zahnärztekammer nach einer Alternative. Findet sich bis Ende des Jahres keine Lösung, müssten Patientinnen und Patienten Füllungen aus der eigenen Tasche bezahlen.
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