Das ist eine Einladung zum Selbstversuch. Stellen Sie einer Schulklasse folgende Frage: „Was sind eure Lieblingsspiele?“ „Fortnite“, wird mindestens einer sagen. Auch die Titel anderer Online-Spiele sammeln sich ziemlich sicher unter den Antworten – wetten?

Die Anziehungskraft dieser Spiele ist hoch, die Fangemeinden jung, der Zugang oft kostenlos. Seit Jahren halten die digitalen Spielwelten Einzug in den heimischen Kinderzimmern. Das Standardbild: Bunte Klötzchen und hüpfende Männchen flimmern über die Bildschirme. Und im Hintergrund spielt auf ewig dieselbe Musik. Auf den ersten Blick alles ganz harmlos.

Auswertung: nicht empfehlenswert

Dass dem nicht ganz so ist, zeigt das Urteil der Stiftung Warentest. Das Magazin hat gemeinsam mit dem Portal Jugendschutz.net 14 Handyspiele für Kinder getestet. Unter den Prüflingen waren auch die Dauerbrenner der App-Charts wie „Minecraft“, „Clash of Clans“, „Candy Crush“ und „Fortnite“ vertreten. Das Ergebnis der Auswertung lässt aufhorchen: Aus der Perspektive eines zehnjährigen Kindes betrachtet sei keines der getesteten Spiele empfehlenswert. Und noch schlimmer: 13 Apps wurden gar als inakzeptabel eingestuft. Sogar das laut Warentest „am wenigsten schlimme“ Spiel, nämlich „Pokémon Go“, sei zumindest bedenklich.

Überwachung, Pornografie und Nazi-Parolen

Woran sich die Tester dieser Spiele stören: Erstens erfülle keine einzige App die gesetzliche Forderung, die Hinweise zum Datenschutz in einer kindgerechten Sprache wiederzugeben. Das Problem: Die meisten Apps enthalten allgemeine Geschäftsbedingungen, die unzulässige Klauseln beinhalten. Man würde etwa bestätigen, dass man einer Überwachung zustimme und keine Privatsphäre erwarte. Auch was In-App-Käufe anbelangt, wurden die meisten Spiele als problematisch eingestuft.

Ein weiteres Problem seien „Naziparolen und Pornografie“, wie die Verbraucherorganisation mitteilte.

In den Spielen „Brawl Stars“ und „Clash Royale“ stießen die Tester auf Nutzergruppen, die sich nach Pornoseiten im Internet benannt hatten. Rechtsextreme Nutzernamen wie „Sieg Heil“ und „Judentöter“ wurden in den Spielen „Clash Royale“ sowie in „Fortnite“ von der Stiftung Warentest gesichtet.

Besonders die Plattform „Roblox“ sorgte bei dem Test für Aufsehen. Dort fand man ein „rassistisches Spiel“, in dem es darum gehe, „böse Juden zu töten“.

Das Problem: die Nutzer

Ein Manko hat die Auswertung aber: „Wie häufig so etwas vorkam, wird in der Auswertung nicht im Detail angegeben – das macht es schwer, die tatsächliche Dimension des Problems einzuschätzen“, kritisiert etwa „Spiegel Online“. Und: Alle getesteten Apps hätten schließlich viele Millionen Spieler. Betont werden muss auch, dass es nicht die Spieleentwickler oder Seitenbetreiber sind, die etwa Nazi-Parolen vorsätzlich in die Spiele miteinfließen lassen, sondern die Nutzer selbst.

Und jetzt?

Der Erkenntnisgewinn für Eltern könnte wie folgt lauten: Nur weil ein Spiel auf den ersten Blick kindgerecht scheint, muss es das nicht automatisch sein. Spiele pauschal zu verbieten sei allerdings „keine Lösung“, sagt Barbara Buchegger, pädagogische Leiterin der Plattform saferinternet.at. Vor allem bei Kindern hätten Computerspiele mittlerweile auch eine soziale Komponente dazugewonnen – der Drang dazuzugehören sei stark. Es gehe um soziale Anerkennung und das Aufgehobensein in der Gruppe sowie darum, nicht ausgegrenzt zu werden. Laut ihr sei das nicht neu. Jede Generation kenne ihre eigene Form des Gruppenzwanges.

Setzen sich Kinder dann auch noch über Verbote hinweg, tun sie das leider oft heimlich. Dadurch können sie allerdings in noch viel kritischere Situationen geraten. Als Aufsichtsperson sei man deshalb besser beraten, gewisse Spiele im Vorfeld selber anzuspielen. Auf jeden Fall sollte man mit dem Kind im Gespräch bleiben und versuchen, es zu stärken.

„Kinder müssen wissen, dass sie Eltern haben, die ihnen mit Unterstützung zur Seite stehen“, so die Expertin. Konkret heißt das, man kann das Kind zum Beispiel dazu ermutigen, eine Spielergruppe zu wechseln. In Härtefällen kann ein Spielteilnehmer auch angezeigt werden.