Neuerungen beim "Pickerl"

Ab 2. Februar 2023 wird das §57a-Gutachten mit einer neuen Optik versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Diese soll feststellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch in der Realität eingehalten werden.

Fahrzeugbeschlagnahme bei extremer Raserei

Im kommenden Jahr könnte im Rahmen der 34. StVO-Novelle die Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung des Kfz bei extremer Raserei kommen. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch immer an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden. Der Gesetzesentwurf ist bis 20. Jänner in Begutachtung. Wann die neue Regelung in Kraft treten soll, ist noch unklar. 

Diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten

Im August 2023 soll SERMI online gehen: SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs-Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren.