Geht in der Steiermark nach dreieinhalb Monaten Kultur-Förderstopp und Ungewissheit die Planungsunsicherheit für die Projektwerber der freien Szene endlich zu Ende? Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) überrascht am Freitag Nachmittag mit Plänen für eine neue Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie, die in der Regierungssitzung am 5. März beschlossen werden soll. Wie berichtet, sind seit Mitte November alle Förderaktivitäten zum Erliegen gekommen, nun sollen die Projektförderung für das erste Halbjahr 2026, die Jahresförderungen und die Filmförderung bei dieser Sitzung beschlossen werden, hieß es am Freitag aus Kornhäusls Büro.

Gute Nachricht für Förderwerber: Die Kleinförderungsgrenze wird von 3500 auf 8000 Euro angehoben. Informationen über alle aktuellen Förderungsprogramme, das neue Förderungsformular und die neue Richtlinie sollen ab 5. März (nach Regierungsbeschluss) auf dem Kulturportal des Landes Steiermark zu finden sein.

Förderansuchen ab 5. März möglich

Auch die ersten beiden Einreichmöglichkeiten sind ab diesem Datum offen, so die Mitteilung des Kulturlandesrats: Um Projektförderungen bis 8000 Euro kann dann bis 31. März angesucht werden. Für Projektförderungen über 8000 Euro dauert die Einreichfrist bis 30. April.

Weitere Eckpunkte der neuen Förder-Regelung sehen die Vereinigung von bisher acht Förderungsrichtlinien zu einer einzigen vor. Für Projektförderungen bis 8000 Euro wird der vielfach als überbürokratisch kritisierte Verwendungsnachweis vereinfacht. Auch die Abrechnung für Fördernehmer soll künftig einfacher gestaltet sein.

Angekündigt ist nun außerdem eine klarere Struktur der Einreichtermine im Jahreslauf. Förderungsvereinbarungen werden effektiver gegliedert: Man kann künftig um Jahresförderungen sowie um Projektförderungen (bis 8000 und über 8000 Euro) ansuchen. Pro Jahr sind künftig aber nur noch zwei Projektförderungen möglich, und deren Zeiträume dürfen sich nicht überschneiden.