Am Montag fand die Verhandlung gegen den verurteilten Schauspieler Florian Teichtmeister vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht statt, nachdem das Burgtheater sein gekündigtes Ensemblemitglied auf Schadenersatz geklagt hatte. Es geht dabei etwa um abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten. Das Urteil soll in den nächsten Monaten schriftlich ergehen. Die geforderte Schadenssumme beläuft sich laut Burgtheater auf 94.493 Euro.

Damit hat sich die im vergangenen Dezember genannte Schadenssumme erhöht, musste nach Eigenaussage die Burg doch nach Anfechtung der ersten Mahnklage, die sich damals über 71.787 Euro belief, die Klage nochmals einbringen. „Da in der Zwischenzeit die Aufwände für juristische Begleitung für das Burgtheater weiter gestiegen sind, musste die Summe entsprechend angepasst werden“, heißt es zur Begründung gegenüber der APA.

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im vergangenen September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Stücke wurde abgesetzt

Im Vorfeld hatte die Burg den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt. „Warum haben Sie nichts gemacht? Suspendiert oder eine Zweitbesetzung vorbereitet? Warum hatten Sie so Scheuklappen auf?“, konfrontierte laut „Kronen Zeitung“ Teichtmeister-Anwalt Manfred Arbacher-Stöger am Montag den Vertreter des Burgtheaters. „Vielleicht lag eine Blauäugigkeit vor. Er hat uns gesagt, dass er seine damalige Lebensgefährtin klagen wird“, argumentiert der kaufmännische Burgtheater-Geschäftsführer Robert Beutler.

Umbesetzung wäre möglich gewesen

Teichtmeister zeigte sich überzeugt davon, dass es für das Haus möglich gewesen wäre, das mit ihm besetzte Stück „Nebenan“ umzubesetzen, anstatt ersatzlos zu streichen, was einen Teil des nun eingeforderten Schadens ausmache. „Da gibt es technische Hilfsmittel“, so der 44-Jährige laut „Krone“. „Ich habe auf eine Diversion gehofft“, beschied der Schauspieler zur Frage, warum er im Gespräch mit seinem damaligen Arbeitgeber nicht früher reinen Tisch gemacht habe.