Der türkis-grünen Bundesregierung steht eine medienpolitische Herkulesaufgabe mit potenzieller Sprengkraft bevor. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am Dienstag Teile des ORF-Gesetzes auf. Betroffen sind die Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumrats. Die Bestimmungen verstoßen nach Sicht des Höchstgerichts gegen das verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe, da die Bundesregierung sowie der Bundeskanzler übermäßigen Einfluss auf Publikumsrat und Stiftungsrat nehmen können.
Verfassungsgerichtshof
VfGH hebt ORF-Gesetz auf: Ruf nach Entpolitisierung, FP für"Grundfunk"
Das ORF-Gesetz muss in Teilen neu geschrieben werden. Der VfGH erkannte bei der Bestellung und Abberufung von Stiftungsräten und Publikumsräten Verfassungswidrigkeiten. Der Einfluss der Bundesregierung ist zu groß.