Der türkis-grünen Bundesregierung steht eine medienpolitische Herkulesaufgabe mit potenzieller Sprengkraft bevor. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am Dienstag Teile des ORF-Gesetzes auf. Betroffen sind die Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumrats. Die Bestimmungen verstoßen nach Sicht des Höchstgerichts gegen das verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe, da die Bundesregierung sowie der Bundeskanzler übermäßigen Einfluss auf Publikumsrat und Stiftungsrat nehmen können.