Es ist eine bemerkenswerte Vorgeschichte, die nun zur teilweisen Aufhebung des ORF-Gesetzes durch die Höchstrichter führte. Alles begann mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Moldawien. In einem Fachkommentar aus dem Jahr 2018 zur Rundfunkfreiheit in Deutschland hat Christoph Grabenwarter, der heutige Präsident des Verfassungsgerichtshofs und zugleich versierte Medienrechtler, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Moldawien zitiert.

Langer Weg von Moldawien über Eisenstadt bis zum Küniglberg

Den Schluss, wonach "eine zu große Mehrheit von Vertretern der Regierungspartei(en)" in den Organen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks Artikel 10 der Menschenrechtskonvention verletze, hat sodann ZiB-2-Moderator Armin Wolf in einem Blogbeitrag zitiert und auf den ORF umgelegt. Was wiederum Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) auf die Idee brachte, das Höchstgericht mit dem ORF-Gesetz zu befassen.

Der Zufall wollte es, dass er sich dabei auf einen Medienrechtsexperten in Landesdiensten stützen konnte. Florian Philapitsch gilt als Koryphäe des Fachs, der bis 2016 bei der Medienrechtsbehörde KommAustria arbeitete, wo er ausgerechnet von SPÖ-Minister Thomas Drozda nicht verlängert wurde.