Es ist eine bemerkenswerte Vorgeschichte, die nun zur teilweisen Aufhebung des ORF-Gesetzes durch die Höchstrichter führte. Alles begann mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Moldawien. In einem Fachkommentar aus dem Jahr 2018 zur Rundfunkfreiheit in Deutschland hat Christoph Grabenwarter, der heutige Präsident des Verfassungsgerichtshofs und zugleich versierte Medienrechtler, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Moldawien zitiert.