Es war Teil der Reform des ORF-Gesetzes, das mit Jahresbeginn 2024 in Kraft trat. Der ORF erhielt mehr Freiheiten im digitalen Raum, darunter den Wegfall der Sieben-Tage-Frist in der TVthek (heute ORF ON), im Gegenzug erhielt der öffentlich-rechtliche Sender Beschränkungen im Bereich der Online-Nachrichten – eine langjährige Forderung der Medien verlegerischer Herkunft. 350 Beiträge sollten es maximal pro Woche sein, aufgeteilt mit einer Quote von 30 Prozent Text- zu 70 Prozent audiovisuellen Beiträgen. Laut Recherchen der „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) wird diese Beschränkung massiv überschritten.
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