Vor einem Monat (8. Februar) hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) über die Bühne gehen sollen. Die Verhandlung musste kurzfristig wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt werden. Ein neuer Verhandlungstermin ist vorerst nicht in Sicht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.