Das Ministerium gab heute bekannt, dass Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner, die mit ihrer Kanzlei mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden war, zum Schluss kommt, dass die Führungsstrukturen im Bundestheaterkonzern sich keiner Pflichtverletzungen im Umgang mit der Causa schuldig gemacht hätten, im Ermessen allerdings weitere Schritte gesetzt werden hätten können und insbesondere Optimierungsmöglichkeiten bei Dokumentation und Begleitung existiert hätten, die in Zukunft genutzt werden sollten.

Das Ministerium beauftragt die Bundestheater deshalb jetzt mit Verbesserungen bei Dokumentation, Informationspflichten und Risikoabwägung. Konkret wird in dem Gutachten festgehalten, dass sich das Burgtheater zum Zeitpunkt des Auftauchens der Gerüchte um einen damals nicht näher genannten Schauspieler "rechtlich von zwei unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und dabei die übereinstimmende Rechtsauskunft bekommen hat, dass allein Gerüchte oder eine Verdachtslage nicht zur Setzung arbeitsrechtlicher Schritte berechtigen". Auch habe das Burgtheater – auch laut einer strafrechtlichen Expertise – keine Möglichkeit gehabt, Akteneinsicht zu erlangen – weder direkt bei den Strafverfolgungsbehörden noch über Florian Teichtmeister selbst.

Der Arbeitgeber habe "ausführliche Gespräche" mit Teichtmeister geführt, ihm sofortige arbeitsrechtliche Maßnahmen, insbesondere die Suspendierung angedroht, falls sich die Verdachtslage erhärten sollte. Außerdem habe man Befragungen im Haus durchgeführt, ob es Fehlverhalten am Arbeitsplatz gegeben hätte. Schließlich habe man einen Einsatz Teichtmeisters in Produktionen mit Kindern und Jugendlichen vermieden. Allerdings habe das Burgtheater grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, Florian Teichtmeister weniger häufig oder weniger prominent zu besetzen. Dies sei, wie aus dem Gutachten hervorgeht, im September 2021 auch im Einvernehmen mit ihm versucht worden, allerdings habe sich Teichtmeister dagegen gewehrt und im Falle eines solchen Schrittes mit einer Verleumdungsklage gegen seine Ex-Partnerin gedroht.

Das Gutachten verneint die Frage, ob dem Burgtheater allein durch das Zuwarten auf den Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Imageschaden entstanden wäre.

Das Gutachten erwähnt aber, dass "aus Vorsichtsgründen wie im Fall Teichtmeister grundsätzlich eine Suspendierung des Arbeitnehmers angedacht werden kann". Für eine solche Suspendierung müsse aber ein Grund, der annähernd das Gewicht eines Entlassungsgrundes hat, vorliegen.

Bei künftigen Fällen sollte berücksichtigt werden, dass "die anwaltliche Begleitung nicht nur zu Beginn eines Verdachtsfalles, sondern auch im Rahmen der weiteren Entwicklung in Anspruch genommen wird" sowie "sämtliche Gespräche und Maßnahmen der Geschäftsführung schriftlich dokumentiert werden und Protokolle über Gespräche auch etwa vom verdächtigten Arbeitnehmer unterfertigt werden".

Außerdem solle bei der Behauptung des Verdächtigen, dass schon fast alle Vorwürfe ausgeräumt seien, der Arbeitnehmer zur Vorlage eines Einstellungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden.

"Das Burgtheater und die Bundestheater-Holding haben ihre Pflichten im Umgang mit dem Fall erfüllt – das heißt aber nicht, dass man nicht noch mehr hätte tun können", so Andrea Mayer. "Wir werden deshalb eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die den Umgang mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen Mitarbeiter des Bundestheaterkonzerns – welcher Art auch immer sie sein mögen – noch besser und professioneller zu gestalten." Eine "Kultur des Wegschauens" habe im Kulturbereich genauso wenig eine Berechtigung wie in allen anderen Gesellschaftsbereichen. "Wir müssen hinschauen und den Opfern das Gefühl geben, dass sie gehört und ernst genommen werden."