Das Ministerium gab heute bekannt, dass Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner, die mit ihrer Kanzlei mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden war, zum Schluss kommt, dass die Führungsstrukturen im Bundestheaterkonzern sich keiner Pflichtverletzungen im Umgang mit der Causa schuldig gemacht hätten, im Ermessen allerdings weitere Schritte gesetzt werden hätten können und insbesondere Optimierungsmöglichkeiten bei Dokumentation und Begleitung existiert hätten, die in Zukunft genutzt werden sollten.

Das Ministerium beauftragt die Bundestheater deshalb jetzt mit Verbesserungen bei Dokumentation, Informationspflichten und Risikoabwägung. Konkret wird in dem Gutachten festgehalten, dass sich das Burgtheater zum Zeitpunkt des Auftauchens der Gerüchte um einen damals nicht näher genannten Schauspieler "rechtlich von zwei unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien beraten lassen und dabei die übereinstimmende Rechtsauskunft bekommen hat, dass allein Gerüchte oder eine Verdachtslage nicht zur Setzung arbeitsrechtlicher Schritte berechtigen". Auch habe das Burgtheater – auch laut einer strafrechtlichen Expertise – keine Möglichkeit gehabt, Akteneinsicht zu erlangen – weder direkt bei den Strafverfolgungsbehörden noch über Florian Teichtmeister selbst.