
"Da haben wir große Probleme: Die Menschen rufen bei der Hotline 1450 an und haben das Gefühl, sie hätten damit alles getan, was für die Freistellung vom Dienst nötig ist": So die Botschaft von Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein im heutigen Ö1-Morgenjournal-Interview. Das Grundproblem: "Erst wenn ein Absonderungsbescheid bzw. Quarantänebescheid vorliegt, weiß der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter berechtigt vom Dienst freigestellt ist und ihm die Lohnkosten vom Staat refundiert werden." Können Mitarbeiter dieses Schriftstück nicht vorlegen, würden Arbeitgeber, wie Klein berichtet, immer wieder von ihren Mitarbeitern verlangen, vorläufig Urlaub zu nehmen.
Ein Callcenter und keine Behörde
Dahinter steckt folgendes Problem: 1450 ist ein Callcenter und keine Behörde und kann deshalb auch keine rechtswirksamen Empfehlungen erteilen. Sollte ein entsprechender Coronaverdacht vorliegen, muss man von 1450 an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet werden, die einen Bescheid für die Quarantäne erlassen kann. Kopf: "Es ist ganz wichtig, sich von der Hotline an die Bezirkshauptmannschaft oder - in Städten - an das Magistrat durchstellen zu lassen. Die können diesen Bescheid dann zunächst zumindest mündlich ausstellen und Ihnen sagen: ,Bleiben Sie zuhause!' Erst das ist rechtsgültig. Der Bescheid sollte dann binnen 48 Stunden auch schriftlich nachkommen." In der Realität dauere das aber oft viel länger - oder der Bescheid kommt gar nicht, wie man bei der Arbeiterkammer aus der Beratungspraxis weiß.
In der Praxis lautet hier die Empfehlung: "Wenn Sie keine Krankmeldung haben und auch nicht von der Gesundheitsbehörde mit Bescheid in Quarantäne abgesondert wurden, liegt zwar keine Dienstverhinderung vor - dennoch raten wir Ihnen, auch derartige Empfehlungen von der Hotline Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Für den Fall, dass er sich aus seiner Fürsorgepflicht dazu entscheidet, eine kurzzeitige Dienstfreistellung auszusprechen, könnten Sie dennoch zu Hause bleiben und behalten für diese Zeit Ihren vollen Entgeltanspruch."
Eine wirkliche Problemlösung ist das freilich nicht: Es bräuchte, wie Kopf betont, eine Regelung, durch die eine Empfehlung von 1450 auch verbindlich bedeutet, dass man als Dienstnehmer daheim bleiben kann.
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Danke für Ihr Verständnis.
20.11.2020 um 23:53 Uhr
Und wieder ein Beweis für die
(un)Fähigkeit unserer Regierung.
20.11.2020 um 10:10 Uhr
Sehe ich das richtig?
Ich habe Symptome. Ich rufe die Hotline an. Die sagen mir: "Bleiben Sie zu Hause!".
Trotzdem kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich zur Arbeit erscheine?
Was geschieht, wenn ich keinen Urlaub mehr habe, den ich nehmen könnte?
Und was passiert, wenn ich mich zum Magistrat durchstellen lasse, von denen bekomme ich einen mündlichen Bescheid, der dann aber in schriftlicher Form nie ankommt? Der Arbeitgeber muss doch nicht glauben, was ich ihm erzähle, denn theoretisch könnte dann doch jeder AN seinem Boss erzählen, was er will?
Da kann ich nur mehr den Kopf schütteln. 😖
20.11.2020 um 12:10 Uhr
lieber grazer
naja, wenn sie symptome haben und wirklioch krank sind dann werde sie ja zum arzt gehen und sich krank schreuben lassen,
wenn sie allerdings bisserl hsuten haben und glauben sie ahben corona dann müssen sie schin arbeiten gehen, auch wenn 1450 sagt sie sollen sich testen lassen. oder was glauben sie wäre los wenn jeder der galubt er hat corona nciht mehr arbeiten geht.
vielleuicht sind sie ja in ihrem job unglücklich und wollen sich neu orientieren :-)
20.11.2020 um 12:51 Uhr
@seppit
Keinesfalls werde ich zum Arzt gehen, wenn ich Symptome habe! Ich bin doch nicht verrückt, den Arzt und andere Patienten in Gefahr zu bringen! Ich werde den Arzt telefonisch kontaktieren, und der wird mir sagen, wie wir weiter vorgehen!
Und stell dir vor: in meiner engsten Familie (in D wohnhaft) hat es auch mit "ein bissl Husten" angefangen, jetzt sind 5 Personen, darunter eine Schwangere im 8. Monat sowie ein Kleinkind mit 1 1/2 Jahren positiv getestet worden. Meine Familie ist zum Glück schau genug, NICHT zum Arzt zu rennen und NICHT zur Arbeit zu gehen.......
PS: du scheinst hier neu zu sein, deshalb zur Info: ich bin nach einem arbeitsreichen Berufsleben im wohl verdienten Ruhestand.
20.11.2020 um 12:32 Uhr
Wenn Sie Symptome haben und wirklich krank sind, werden Sie auf gar keinen Fall zum
Arzt gehen! Das wäre gemeingefählrich!
20.11.2020 um 12:36 Uhr
was machen sie beruflich?
super theorie.
jeder österreicher der heuer ekältungssysmptome hat bleibt daheim und ruft 1450 an. also praktisch jeder ösetrreicher ! oder noch besser, er meldet sich klrank oder bleibt einfach daheim bis frühling bis der schnupfen weg ist. tolles konzept. man merkt dass sie keine ahnung haben und langsam denken.
20.11.2020 um 13:19 Uhr
seppit
Keine Angst, ich habe mehr Ahnung als Sie denken; habe tagtäglich damit zu tun, arbeite in einem systemrelevanten Job. Und wenn Sie meinen, dass Sie selber den Unterschied von einer Verkühlung zu einer Corona-Erkrankung merken würden, dann wären Sie ein Hellseher! Um Ansteckungen zu vermeiden, sind Sie verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, und das heißt in keinster Weise arbeiten zu gehen!
20.11.2020 um 11:04 Uhr
Berechtigte
Fragen im Durcheinander ! Blöder ist es noch K1 pers im gleichen Haushalt von positiv getesteten ! Da hieß es beim ersten mal , wir die Firma sollen entscheiden ob derjenige Zug Arbeit kommen soll oder nicht ! Natürlich wird das niemand machen , aber bis diese K1 pers in der Familie einen Zettel vom Amt bekommen vergehen viele Tage ! Wir hatten schon 2 solcher Fälle !
20.11.2020 um 10:29 Uhr
Im Zweifelsfall
geht man Krankenstand, immer noch besser als krank zur Arbeit zu gehen.
Dafür braucht man weder die "1450" noch eine Behörde.
20.11.2020 um 11:06 Uhr
Krankenstand
prinzipiell guter Vorschlag. Aber in der Privatwirtschaft leider nicht immer so einfach möglich!!
20.11.2020 um 10:48 Uhr
@Expat
Stimmt.
Ich hoffe, dass die Ärzte da auch wirklich Verdachtsfälle krank schreiben!
20.11.2020 um 12:34 Uhr
meinGraz
das tun sie
20.11.2020 um 12:55 Uhr
@cockpit
Danke für die Info, das spricht dafür, dass die Ärzte in Österreich ihren Beruf/ihre Berufung und ihre Verpflichtung ernst nehmen.
Und zum Glück werden die paar, die das anders sehen - wie etwa ein Arzt, der Maskenbefreiungen per E-Mail nach dem Erhalt des gewünschten Betrages verschickt - mit Berufsverboten belegt!