Nach dem verkündeten Aus für die Bahnhaltestelle Eis-Ruden für 2016 vor vier Jahren hat Rechtsanwalt Gerhard Brandl im Auftrag der Gemeinde Ruden Beschwerde gegen die eisenbahnrechtliche Genehmigung für den acht Kilometer langen Koralmbahn-Abschnitt St. Paul-Aich beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Das Höchstgericht hat im Dezember 2011 den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge teilweiser Unzuständigkeit der belangten Behörde und Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (die Kleine Zeitung berichtete).