Im Bezirk Völkermarkt gilt aufgrund der derzeitigen Trockenheit sowie fehlender Niederschläge ein Feuerverbot im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Diese Verordnung erließ die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt am 11. April. Gemeldete Osterfeuer am Karsamstag sind „generell erlaubt“, sofern sie sich nicht im Wald oder im Gefährdungsbereich befinden. Laut Verordnung ist ein Gefährdungsbereich überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Bei starken Winden ist das Entzünden des Osterfeuers nicht erlaubt.
Trockenheit
Diese Regeln gelten beim Osterfeuer-Heizen im Bezirk
Osterfeuer sind von der geltenden Waldbrandverordnung ausgenommen. Es gilt aber einiges zu beachten.
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