Osttirols Gemeinden dürfen Leerstandsabgabe eintreiben
Eigentümer von leer stehenden Häusern und Wohnungen werden zur Kassa gebeten. Der Leerstand in Osttirol muss aber erst erhoben werden. Für größere Gemeinden ein Verwaltungsaufwand, für kleinere kaum ein Thema.
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