Das Landesverwaltungsgericht hat am Dienstag, drei Tage vor Ablauf der Abschussgenehmigungen für vier Wölfe in Osttirol, nach Beschwerden mehrerer Umweltorganisationen die aufschiebende Wirkung ebendieser Beschwerden zuerkannt.
Was die von den Umweltorganisationen infrage gestellte Zulässigkeit des Abschusses der Wölfe anlangt, hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerdeverfahren ausgesetzt, bis das Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof abgeschlossen ist. "Das bedeutet klipp und klar, dass die Abschuss-Bescheide nicht vollstreckt werden dürfen. Die bisherige Praxis fortzusetzen, ist angesichts des Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof sinnlos. Dessen Entscheidung muss abgewartet werden", sagt Umweltjurist Gregor Schamschula in einer Aussendung der Naturschutzorganisation WWF.
Indes fordert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf EU-Ebene, die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie aus dem Jahr 1992 zu überarbeiten, da die Tierart Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht sei. Die Richtlinie sei laut Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) "nicht mehr zeitgemäß", deren Änderung jedoch eine Mammutaufgabe. "Deshalb brauchen wir in der Zwischenzeit einige rechtliche Klarstellungen, damit wir auf Landesebene im Wolfsmanagement weiterkommen", erklärt Geisler. Zudem ist das Landesverwaltungsgericht einem Ersuchen der Behörde gefolgt und legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vier Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entnahme von Wölfen zu einer sogenannten Vorabentscheidung vor.
Entscheidung frühestens in eineinhalb Jahren
Darunter will man an den Gleichheitsgrundsatz erinnern und verweist, dass Länder wie Estland, Lettland, Slowakei und Teile Finnlands und Griechenlands vom Schutzregime ausgenommen sind. Zudem betont man den günstigen Erhaltungszustand, den die Tierart Wolf mit 200 Rudeln im Alpenraum wieder erreicht hat. Zudem will man die Definition von Schäden sowie die Prüfung von Alternativen zum Abschuss aufs Tapet bringen.
Mit einer Entscheidung des EuGH ist in der Regel in etwa eineinhalb Jahren zu rechnen. "Bis dahin werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und nichts unversucht lassen, um die Almwirtschaft zu erhalten und die Tierhalter bestmöglich zu unterstützen. Dies wird auch ein zentraler Punkt der Koalitionsverhandlungen sein", betont Geisler.
Anlässlich der neuen Gerichtsentscheidungen fordert die Naturschutzorganisation WWF einen Kurswechsel der künftigen Tiroler Landesregierung. "Die Landespolitik muss die Entscheidungen unabhängiger Gerichte in Zukunft respektieren. Denn der Kurs der rechtswidrigen Abschuss-Forderungen ist mehrfach gescheitert und hat in der Praxis nichts verbessert", sagt WWF-Experte Christian Pichler.