Spätestens am 28. Jänner 2022, 17 Uhr, müssen die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden. Ab 15. Dezember 2021 ist die Einreichung von Wahlvorschlägen möglich. Für die am 27. Februar 2022 in 274 Tiroler Kommunen stattfindenden Gemeindewahlen gilt dabei grundsätzlich: In den Gemeinderat wählbar ist jeder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist.