Mit dem Nationalparkdirektor Hermann Stotter verabschiedet sich in einem knappen Jahr ein Urgestein der Schutzgebietverwaltung in Tirol in den Ruhestand. Rund 35 Jahre lang leitete Stotter die Geschicke des Nationalparks in Osttirol. Das Land hat die Stelle zur Neubesetzung ausgeschrieben. „Um meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger die Gelegenheit zur Einarbeitung zu geben, ist für die drei Monate November, Dezember und Jänner eine entsprechende Übergangsphase vorgesehen“, erläutert der Direktor, der sich auf seine Pension freut: „Irgendwann darf man einmal ruhigertreten.“ Der 1856 Quadratkilometer große Nationalpark Hohe Tauern teilt sich in eine 1213 Quadratkilometer große Kern- und eine 643 Quadratkilometer große Außenzone und erstreckt sich über die drei Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol.
Vielfältige Aufgaben in der Nationalparkverwaltung
Die Leitung der Nationalparkverwaltung verantwortet den Einsatz der Geldmittel des Tiroler Nationalparkfonds und erarbeitet den Jahresvoranschlag sowie den Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht. „Man ist für das Schutzgebietsmanagement zuständig und koordiniert wissenschaftliche Projekte, Monitoring Maßnahmen, Maßnahmen betreffend die Kulturlandschaft, des Bildungsbereiches und der Öffentlichkeitsarbeit“, beschreibt Stotter seinen Aufgabenbereich. Außerdem geht es um Erarbeitung und Entwicklung von Förderungsrichtlinien sowie die enge Zusammenarbeit mit allen systemrelevanten Partnerinnen und Partnern (Stakeholdern).
Am Tiroler Standort in Matrei in Osttirol sind mehr als zwei Dutzend Mitarbeiter beschäftigt. Etwa die Hälfte von ihnen sind Nationalpark Rangerinnen und Ranger, die eine fundierte Ausbildung erhalten haben und Besuchergruppen dank ihrer Wander- und Bergerfahrung sicher zu lohnenswerten Aussichtspunkten im Schutzgebiet begleiten.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Masterstudium
Das Land Tirol verspricht in seiner Ausschreibung eine abwechslungsreiche, krisensichere und langfristige Tätigkeit in einem starken Team. Während der Einarbeitungszeit von November 2025 bis Jänner 2026 beträgt das Mindestentgelt im Besoldungssystem-Neu monatlich 4.950,60 Euro brutto, ab Februar 2026 bei 40 Wochenstunden 6.179,20 Euro brutto. Überzahlung bei zweckdienlicher und bedeutsamer Berufserfahrung ist möglich. Die Bestellung erfolgt vorerst befristet auf fünf Jahre. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums, vorzugsweise Biologie, Geografie, Landschaftsplanung/Landschaftsarchitektur, Forstwissenschaften, Umwelt- und Bioressourcenmanagement oder eines gleichwertigen Studiums, das zur Ausübung der ausgeschriebenen Funktion befähigt.