Gerade zum Jahresende wird es in den Gemeinderatssitzungen spannend. Viele Bürger interessieren sich für den Budgetplan und was die Heimatgemeinde denn sonst so mit dem Steuergeld vorhat. „Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind Tätigkeiten der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung von der Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr ausgenommen“, erklären die Landesjuristen von Kärnten und Tirol. Das gilt für Mandatare. Doch Zuschauer müssten genau genommen vor 20 Uhr nach Hause geschickt werden. Dabei ist der Gemeinderat verfassungsrechtlich öffentlich!