Dem Angeklagten, einem ehemaligen Funktionär beim Roten Kreuz Oberkärnten, wurde vorgeworfen, die Geschlechtssphäre zweier Opfer verletzt zu haben, indem er in Richtung Genitalien und Gesäß gegriffen habe. Obwohl sich der Funktionär nicht geständig zeigte, gab es einen Schuldspruch. „Ich habe selten in einem Prozess gesehen, dass Opfer vor Gericht so betroffen waren. Dass die beiden lange nicht darüber geredet haben und erst viel später zur Polizei gegangen sind, ist in solchen Fällen durchaus üblich“, sagte Bezirksrichter Mario Žužek bei der Urteilsverkündung Montagmittag am Bezirksgericht Spittal. „Beide Opfer hatten Angst vor Konsequenzen, weil Sie und der ehemalige Bezirksstellenleiter das Sagen hatten“, so der Richter zum 33-Jährigen.

Er sei überzeugt, dass er als Rotkreuz-Funktionär die Organisation auch als Pool für eventuelle sexuelle Beziehungen betrachtet habe. Der Richter schenkte beiden Opfern Glauben, wonach einer der beiden bei einem Rotkreuz-Sommerfest im August 2023 vom Angeklagten intensiv und lange am Gesäß begrapscht worden ist.

„Chatverläufe sprechen Bände“

„Auch das zweite Opfer war augenscheinlich mitgenommen und hatte Angst, dass seine Laufbahn beim Roten Kreuz beendet werden könnte. Ich zweifle nicht daran, dass der Angeklagte dem Mann in die Hose gegriffen und seinen Penis berührt hat“, so Žužek weiter. Dieser Vorfall habe sich im Juni 2024 ereignet. Mehrere Chatverläufe, bei denen der Rotkreuzfunktionär Penisbilder verschickt und eindeutige Aufforderungen getätigt hatte, die Empfänger mögen dasselbe tun, sprechen laut dem Richter Bände.

Außerdem hielt er dem Angeklagten vor, nichts zur Aufklärung des Falles beigetragen zu haben, sondern versucht habe, alles zu verschleiern und den Fall als Intrige gegen sich darzustellen. Der ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten habe seit Bekanntwerden der Vorfälle versucht, alles in ein gutes Licht zu rücken.

Angeklagter bisher unbescholten

Dass der Angeklagte bisher unbescholten sei, ist ein Minderungsgrund. Dass er sich nicht geständig zeigte, brachte ihm eine Geldstrafe von 6000 Euro, beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen ein. Die beiden Opfer erhalten jeweils 250 Euro Schmerzengeld. Die Verteidigerin betonte, dass die Vorfälle zwar moralisch bedenklich, strafrechtlich aber nicht relevant seien. Sie erbat drei Tage Bedenkzeit. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Opfer sagten unisono, dass die Beweislast erdrückend sei: „Die Aussagen beider Opfer waren glaubwürdig und haben sich nahtlos in das Gesamtbild eingefügt.“

Beide Opfer beantragten während der Verhandlung eine gesonderte Einvernahme, also ohne Anwesenheit des Beschuldigten. Beide sagten aus, dass sie während der Übergriffe völlig perplex waren und zunächst nicht reagieren konnten. Beide haben die Vorfälle aus Scham und Angst gegenüber dem Funktionär, den sie als Autoritätsperson betrachteten, verschwiegen. Aktuell befinden sich beide in psychotherapeutischer Behandlung.

Der Richter holte zwei befreundete Kollegen des Angeklagten und den ehemaligen Bezirksstellenleiter in den Zeugenstand. Dieser sagte aus, dass die Anschuldigungen nicht stimmen würden. Die Kollegen waren bei beiden Veranstaltungen, wo sich die Vorfälle ereignet haben zwar dabei, hätten aber nichts davon mitbekommen.

Betriebsrat wurde aktiv

Publik wurde der Fall, damals noch als Dick-Pic-Affäre, Anfang Februar dieses Jahres. Den Stein ins Rollen brachte ein Zivildiener, der sich vom Beschuldigten bedrängt fühlte und dies Mitte Jänner dessen Stellvertreter mitgeteilt hatte. Dieser wiederum verwies ihn an den Betriebsrat. Ähnliche Vorfälle und der Umstand, dass vom Angeklagten Nacktfotos verschickt wurden, waren in Rotkreuz-Kreisen bereits Monate zuvor bekannt geworden. Der Betriebsrat informierte im Jänner den Rotkreuz-Präsidenten, der beiden Funktionären den Rücktritt nahelegte. Die Polizei begann zu ermitteln, Betroffene und Zeugen meldeten sich. Die Rotkreuz-Führung zeigte die Vorfälle an.