Es ist ein Fall, wie ihn bedauerlicherweise vermutlich viele Leiharbeitskräfte kennen: Trotz Einsatzbereitschaft und harter Arbeit wurde ein Leiharbeiter gekündigt. Allerdings nicht gesetzeskonform, wie die Arbeiterkammer (AK) Kärnten in einer Aussendung schreibt. Denn der Betroffene ließ sich die Vorgehensweise seines Arbeitgebers nicht widerstandslos gefallen und wandte sich an die AK.
Die AK-Bezirksstelle Wolfsberg stellte bei der Überprüfung fest, dass der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit einer Frist von nur vier Wochen zum Ende der Arbeitswoche beendet hat. Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung hätte aber eine Frist von sechs Wochen zum 15. oder Monatsletzten gegolten.
„Es stellte sich weiters heraus, dass der Arbeitgeber unrechtmäßig unbezahlten Urlaub verbucht und Stehzeiten nicht abgerechnet hat. Für den Betroffenen bedeutete das einen massiven finanziellen Verlust“, sagt Jürgen Jöbstl, Leiter der AK-Bezirksstelle Wolfsberg. Am Ende konnte für den Dienstnehmer eine Nachzahlung – bestehend aus Kündigungsentschädigung, Entgelt für Stehzeiten und korrigiertem Urlaubsanspruch – von insgesamt 4300 Euro netto gesichert werden.