„Da das Amt des Bürgermeisters vor Ablauf des fünften Jahres nach der letzten allgemeinen Gemeinderatswahl vorzeitig geendet hat, ist laut § 23 Abs. 2 der Kärntner Gemeindeordnung eine Nachwahl durch die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger durchzuführen“, heißt es seitens der Stadtgemeinde. Diese Direktwahl erfolge gemäß den Bestimmungen der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002.

Die Ausschreibung der Wahl sowie die Festlegung des Wahltermins erfolgen durch die Kärntner Landesregierung. Sobald diese Informationen offiziell vorliegen, wird die Stadtgemeinde Wolfsberg die Öffentlichkeit zeitgerecht über den Wahltermin, Fristen und die weiteren organisatorischen Details informieren. Erwähnenswert sei, dass in diesem Fall nur der Bürgermeister und nicht wie sonst üblich auch der Gemeinderat gewählt wird.

„Eine Persönlichkeit mit Herz, Verstand und Nähe“

Bis zur erfolgten Nachwahl und der Angelobung eines neuen Bürgermeisters bleibt Vizebürgermeister Alexander Radl (SPÖ) weiter im Amt. „Die Stadtgemeinde Wolfsberg spricht Bürgermeister Hannes Primus tief empfundene Dankbarkeit für sein Wirken und seinen unermüdlichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt aus. Sein Engagement, seine Bodenständigkeit und seine klare Haltung in wichtigen Fragen des Gemeinwesens haben Wolfsberg spürbar geprägt. Er war nicht nur das politische Oberhaupt, sondern auch eine Persönlichkeit, die mit Herz, Verstand und Nähe zu den Menschen geführt hat. Für mich persönlich war Hannes auch ein enger Freund, mit dem mich vieles verbunden hat. Sein Tod hinterlässt eine große Lücke – menschlich wie politisch. Die Stadt wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren“, so Radl.