Seit Montag, 15. November, null Uhr ist er in Kraft: der Lockdown für Ungeimpfte.All jene, die nicht nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind, dürfen nur noch aus bestimmten Gründen die eigenen vier Wände verlassen. Etwa um sich mit Grundgütern des täglichen Lebens zu versorgen, in die Apotheke oder zum Arzt zu gehen. Bei Bekleidungsgeschäft, Juwelier oder Spielwarengeschäft heißt es: Bitte draußen bleiben! Jedenfalls bis 24. November, so lange gilt die Verordnung vorerst.