Für Aufregung sorgte am Wochenende das Video auf Social Media von einem Basejump von der Klagenfurter Stadthauptpfarrkirche St. Egid. Derzeit wird das Dach erneuert, und daher ist ein Baugerüst angebracht, was der Basejumper anscheinend als Aufstiegshilfe benutzt hat. In Österreich sind jedoch Sprünge von Gebäuden ohne Seil verboten. Und Fallschirmsprünge sind laut Luftfahrgesetz nur erlaubt, wenn sie von einem Flugzeug aus, aus mindestens 600 Metern Höhe über dem Grund stattfinden. Laut Landespolizeidirektion Kärnten liegen aber derzeit keine Anzeige gegen den Basejumper vor.