Es ist Winter und es ist kalt: Immer wieder kommt es deshalb zu Klagen wegen Stürzen auf Glatteis oder Beschädigungen durch Dachlawinen. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass sich auf Dächern kein Schnee oder Eis befindet. Es reicht nicht aus, eine Warntafel aufzustellen.
Achtung Dachlawine
Eiszapfen fällt auf Auto: Hausbesitzer muss haften
Frage & Antwort.
Warnstangen aufzustellen, reicht nicht. Laut Straßenverkehrsordnung sind überhängende Schneewächten und Eis von Dächern, die Richtung Straßenseite liegen, zu entfernen
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