Langsam wird es ernst: Die insgesamt sieben Parkautomaten beim Strandbad sind aufgebaut und betriebsbereit, mit 1. Juni tritt die Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung 2025 mit der Erweiterung des Gebietes Ostbucht in Kraft. Diese sieht in der Ostbucht in den Sommermonaten von April bis Oktober in der Zeit von 8 bis 20 Uhr und in den Wintermonaten von November bis März in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (somit ganzjährig) eine Parkgebührenpflicht vor. Die dortige Parkgebühr beträgt 50 Cent je halbe Stunde bei höchstens vier Euro pro Tag.

Die neue gebührenpflichtige Parkzone erstreckt sich vom Friedelstrand bis zum Lorettoweg und umfasst alle Großparkplätze, wie beim Europapark, Strandbad und Metnitzstrand. Die Entrichtung der Parkgebühr kann durch Verwendung der aufgestellten Parkscheinautomaten oder mittels der in der Landeshauptstadt Klagenfurt angebotenen Park-Apps erfolgen.

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Bereits im November 2024 fasste der Stadtsenat aufgrund der budgetären Situation in der Landeshauptstadt den Grundsatzbeschluss, künftig Parkgebühren in der Ostbucht einzuheben. Durch Verkehrserhebungen im Jahr 2023 ist bekannt, dass jährlich 930.000 Pkw die Ostbucht frequentieren. Die Parkraumüberwachung führt, wie im Klagenfurter Zentrum, der ÖWD durch. Durch diese Maßnahme erwartet sich die Stadt Mehreinnahmen in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr.