Der Bau eines neuen Hallenbades in Klagenfurt gleicht einer langen Pleiten-, Pech- und Pannenserie. Eigentlich hätten die Bauarbeiten am Südring unweit des Wörthersee Stadions längst starten sollen. Wie gesagt, hätten. Denn die Baubehörde im Magistrat hat im Februar des heurigen Jahres einen Antrag auf Einleitung eines UVP-Feststellungsverfahrens beim Amt der Kärntner Landesregierung gestellt. In einem solchen Verfahren wird geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.
Klagenfurt
Hallenbad: Keine UVP nötig, Beschwerdefrist bleibt problematisch
Hallenbad ist für Umweltanwaltschaft nicht UVP-pflichtig. Nächste große Herausforderung ist laut Landesjurist Kreiner die Beschwerdefrist: „Judikatur in diesem Bereich sehr volatil.“
© Helmuth Weichselbraun