Die Windkraftanlagen Kuchalm in der Gemeinde Metnitz dürfen gebaut werden, alle Verfahren wurden abgeschlossen. Der Naturschutz leistet aber weiter Widerstand und hat sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Denn das Landesverwaltungsgericht wies von 2018 bis 2020 jede Beschwerde von Naturschutzorganisationen ab, welche diese eingebracht hatten, weil sie im Bewilligungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. „Abgewiesen wurde immer aus formalen Gründen“, erklärt Gerald Malle von Birdlife Kärnten. „Etwa, weil der Vereinssitz einer Naturschutzorganisation in der Steiermark lag.“ Wäre das nicht passiert, hätte das Bewilligungsverfahren für den Windpark, abgewickelt über die BH St. Veit,neu aufgerollt werden müssen.