Seit 1. Jänner gilt, dass das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Gemeinderats- und Ausschusssitzungen in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern mindestens 70 Euro betragen muss und 170 Euro nicht übersteigen darf. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hat sich das Sitzungsgeld in einer Bandbreite von 160 bis 260 Euro zu bewegen.