Wegen staatsfeindlicher Verbindung sowie versuchten Amtsmissbrauchs ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 69-jähriger Kärntner zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte mithilfe seiner Frau Drohbriefe an Behörden versendet, die er von der staatsfeindlichen Verbindung "Staatenbund Österreich" bekommen hatte. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.

Der Angeklagte bekannte sich vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz schuldig. "Meine Frau und ich wollten einfach nicht, dass ihr Haus an das Kanalnetz angeschlossen wird, und diese Truppe wollte mir dabei helfen", erklärte der 69-Jährige. Mit dieser sogenannten "Truppe" ist der Staatenbund Österreich gemeint – eine staatsfeindliche Verbindung, die die Existenz des österreichischen Staates leugnet und dessen Gesetze ablehnt. Der Angeklagte verschickte schließlich mehrere Drohschreiben an Behörden, meistens von seiner Frau unterschrieben, und drohte mit hohen Geldforderungen, sollte seinem Ansinnen nicht nachgekommen werden. Die Ehefrau wurde bereits zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

"Riesiger Blödsinn"

Vor Gericht erwähnte der 69-jährige Kärntner laut Austria Presse Agentur mehrmals, ihm seien die Hintergründe des Staatenbundes nicht klar gewesen, er habe gedacht, dass man ihm bei der Problematik des Kanalanschlusses nur helfen wolle. "Ich habe kein einziges Drohschreiben selbst erstellt, das ist mir vermittelt worden und ich wusste auch nicht genau, was drinnen steht." Darauf antwortete Staatsanwältin Daniela Zupanc: "Ich denke, Sie haben ganz genau gewusst, was Sie da machen und um welche Schreiben es sich handelt, und Ihnen war auch klar, dass Sie auf legalem Wege nicht viel erreichen würden. Deshalb haben Sie es auf diese Weise gemacht." Zudem wurden bei der Hausdurchsuchung eine vom Angeklagten unterzeichnete "Lebendmeldung" gefunden. Diese "Lebendmeldung" soll den Unterzeichner zum Mitglied des Staatenbundes Österreich erklären.

Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Geständnis, die Unbescholtenheit sowie die Tatsache, dass es beim Versuch des Amtsmissbrauchs geblieben ist, wurden als Milderungsgründe angeführt. Zum Schluss gab der 69-jährige Kärntner noch zu Protokoll, dass es ein riesiger Blödsinn war und es ihm sehr leidtue. Zudem soll das Haus seiner Gattin inzwischen an das Kanalnetz angeschlossen sein. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht, Staatsanwältin Zupanc gab keine Erklärung ab.