Ohne das Mitwirken der Banken können die meisten Opfer von Trickbetrügern nicht an ihr Erspartes gelangen. Deshalb stellt sich die Frage: Trifft Geldinstitute eine gewisse Fürsorgepflicht für ihre Kunden, trotz deren Eigenverantwortung?
Die Banker dürfen ihren Kunden Geldauszahlungen nicht verweigern. Fragen stellen dürfen sie aber, was etwa bei dem Kreditantrag ausführlich getan wird. Löst ein Pensionist ohne Vorankündigung sein Sparbuch auf und verlässt mit einer hohen Bargeldsumme die Bank, kommt es hingegen viel zu oft vor, dass nicht nachfragt wird. Andere Banker sind zwar aufmerksamer, stellen aber üblicherweise die falsche Frage: „Wozu benötigen sie denn so viel Bargeld?“ Die verständlichen Antworten darauf reichen von der überzeugenden Lüge „Ich renoviere die Wohnung“ bis hin zu „Das geht die Bank rein nichts an“, wüste Beschimpfungen inklusive.