Wer Gutscheine von abgesagten Veranstaltungen aufgrund der Pandemie hat, kann diese seit 1. Jänner 2023 in bar beim Veranstalter einlösen. "Konkret gilt das für Gutscheine aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, wenn sie bis 31. Dezember 2022 nicht eingelöst wurden", verweist Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer (AK) Kärnten, Konsumenten auf ihr Recht. Die AK bietet dazu auf ihrer Website einen Musterbrief.

Seit Mai 2020 gibt es für Veranstaltungen, wie etwa Konzerte, die aufgrund der Pandemie abgesagt wurden, eine gesetzliche Gutscheinregelung: das sogenannte Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz. "Das Gesetz sieht vor, dass Konsumenten anstatt der Bar-Rückerstattung des Ticketpreises einen Mix aus Gutscheinen und Bargeld bekommen", erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer.

Herwig Höfferer
Herwig Höfferer © AK/Helge Bauer

Gutschein in bar einlösen

"Gutscheine, die aufgrund eines im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 entfallenen Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses ausgestellt und nicht bis zum 31. Dezember 2022 eingelöst wurden, können seit 1. Jänner in bar beim Veranstalter eingelöst werden", so Höfferer und führt aus: "Das gilt auch für Veranstaltungen aus dem Jahr 2020 oder dem ersten Halbjahr 2021, die in das zweite Halbjahr 2021 oder das erste Halbjahr 2022 verschobene wurden und dann erneut entfallen sind."

Im Konsumentenschutz der AK Kärnten gab es bereits mehrere Anfragen bezüglich der korrekten Abwicklung. Konsumenten kritisierten, dass die Auszahlung teils sehr schleppend erfolge. Der Rat des AK-Präsidenten: "Wenn Sie noch Gutscheine zu Hause haben, dann kontaktieren Sie den Veranstalter. Werden Sie vom Veranstalter auf einen Vermittler, das wäre beispielsweise Ö-Ticket, verwiesen, bestehen Sie darauf, dass Ihnen das Geld trotzdem innerhalb von 14 Tagen überwiesen wird. Sie haben laut Gesetz Recht darauf. Nutzen Sie dafür den Musterbrief auf unserer Website!"

Bei Fragen können sich Konsumenten an die AK unter der Telefonnummer 050 477-2000 wenden. Das AK-Service bietet Musterbriefe unter  kaernten.arbeiterkammer.at/musterbriefe an.