Eine Lavanttalerin ließ im Jahr 2019 die Position "Wasser" auf ihrer Betriebskostenabrechnung von der Arbeiterkammer Kärnten überprüfen. 100 Euro wurden der Frau für die "Legionellenüberprüfung" verrechnet. Die Arbeiterkammer intervenierte erst bei der Buwog, schlussendlich landete der Fall vor dem Bezirksgericht Wolfsberg. Nach einem Einspruch ging es am Landesgericht Klagenfurt weiter, bevor der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landete. Jetzt steht das Urteil endgültig fest. "Die Buwog muss der Mieterin, wie auch allen anderen betroffenen Mietern dieser Wohneinheit im Lavanttal, die fälschlich verrechneten Kosten rückerstatten", sagt Michael Tschamer, Miet- und Wohnrechtsexperte der AK Kärnten.
Nach AK-Klage
Trinkwasserüberprüfung auf Legionellen sind keine Betriebskosten
Der OGH hat die Arbeiterkammer Kärnten bestätigt. Die Kosten für die Überprüfung des Trinkwassersystems auf Legionellen dürfen laut Urteil nicht den Betriebskosten zugerechnet werden.
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