Sie gilt als "Bibel" für die (politische) Arbeit in den Gemeinden, ist das gesetzliche Regelwerk für Organisation, Zuständigkeiten, Fristen in den 130 Kärntner Gemeinden (Villach und Klagenfurt haben eigene Statuten). Die Allgemeine Gemeindeordnung (AGO) wurde seit dem Vorjahr stark überarbeitet und damit modernisiert. Am Dienstag wird die von Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) als Gemeindereferent vorgelegte Novelle in der Landesregierung beschlossen. Im Landtag soll der Beschluss im Oktober erfolgen. Die Neuerungen würden ab 2023 gelten. Fellner will "moderne, offene, effiziente Arbeit in den Gemeinden ermöglichen".
Live aus dem Gemeinderat
Die Digitalisierung ist ein großer Schwerpunkt: Wie von etlichen Gemeinden vor allem in Pandemiezeiten gefordert – und bisher nur in Klagenfurt und Villach erlaubt – können künftig Gemeinderatssitzungen im Internet übertragen werden. Interessierte Bürger können daheim via Laptop live dabei sein. Sitzungseinladungen, Unterlagen, die es bis jetzt nur in Papierform gibt, können ab nächstem Jahr ebenso digital erfolgen. Für Gemeinderäte und Gemeindemitarbeiter wird Akteneinsicht digital möglich. Laut Martin Hafner, Büroleiter von Landesrat Fellner, gibt es für Kommunen entsprechende EDV-Programme und technische Lösungen, die die Digitalisierung erleichtern.

Interne Kontrolle
Die Kontrolle der Gemeindearbeit soll verstärkt werden. Es geht um die interne Kontrolle, die bis jetzt noch nicht verankert war. Die Gemeinden sind damit angehalten, wichtige interne Abläufe wie beispielsweise Auszahlungen auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Ob so künftig Entgleisungen wie in Stall oder Bad Eisenkappel/Železna Kapla verhindert werden können, bleibt offen.
Bürgeraktionen
Die Bürgereinbindung wird reglementiert. Wenn fünf Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger etwa gegen die Umwidmung eines Grundstückes unterschreiben, muss der Gemeinderat binnen sechs Monaten schriftlich darauf antworten. Einmal pro Jahr muss der Gemeinderat einen Bericht über alle Petitionen und Abarbeitungen liefern. Totschweigen gibt es so nicht mehr. Bürgerversammlungen kann es künftig auch in einzelnen Ortsteilen geben.
Ehrungen
Sektorale Ehrungen von Personen (Sportler, Wissenschaftler, Ehrenamtliche etc.) für besondere Leistungen, Tätigkeiten darf künftig auch der Gemeinderat vornehmen. Sie bleiben nicht mehr nur dem Land vorbehalten.