"Wir spazierten gegen 5.40 Uhr am Gehweg, als es krachte. Ich habe nach rechts gesehen, plötzlich waren Lisa und Ingo weg – meine besten Freunde. Ich denke heute noch 20-mal pro Stunde daran, zum Glück wird es weniger."

Die Luft ist zum Schneiden, die Stimmung bedrückt im Saal 207 des Landesgerichts Klagenfurt. Freunde der Toten und die Eltern des Täters sind anwesend, als das einzig überlebende Opfer (38) die Ereignisse vom 17. April 2022 wiedergibt. Lisa (34) und Ingo (39) wurden am Nachhauseweg zwischen Döbriach und Radenthein von hinten vom Auto eines 22-jährigen Alkolenkers erfasst, auf die Motorhaube, gegen die Windschutzscheibe und 30 Meter durch die Luft geschleudert. Das Paar verstarb noch am Unfallort. "Ich wurde schwer verletzt, war viereinhalb Monate im Krankenstand und brauche psychologische Betreuung", erzählt das Opfer weiter.

"Es tut mir unendlich leid. Ich würde die Zeit gerne zurückdrehen", versucht sich der wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Monteur zu entschuldigen, aber der 38-Jährige würdigt ihn keines Blickes. Auch ein Entschuldigungsbrief, den der junge Mann an Lisas Mutter geschrieben hat, blieb unbeantwortet. "Weil sie schwer geschockt und ihr Leben kaputt ist", lässt die Privatbeteiligtenvertreterin ausrichten.

"Depperte Entscheidung"

Schon 2021 war der Angeklagte "nach einem Festl", wie er aussagt, mit 0,8 Promille gestoppt worden. "Heuer nach dem Osterfeuer wollte ich eigentlich mit dem Taxi fahren, aber da hätte ich eineinhalb Stunden warten müssen. Ich bin dann doch ins Auto gestiegen, eine depperte, meine schlimmste Entscheidung." Sekundenschlaf in einer Rechtskurve sagen die Gutachter. Überhöhte Geschwindigkeit und ein Promillewert zwischen 1,75 und 2,28. Richter Dietmar Wassertheurer fragt, wo der Lerneffekt bleibe, er sei ja schon einmal betrunken gefahren. Der junge Mann bleibt die Antwort schuldig.

Das Urteil: 18 Monate Haft, zwölf davon bedingt und 5800 Euro Teilschmerzensgeld. "Um eine unbedingte Freiheitsstrafe kommen wir nicht herum. Es gilt, nach außen hin Wirkung zu zeigen und anderen zu sagen: 'Macht das nicht!'", erklärt der Richter. Der Angeklagte nimmt das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.