Die Datenschutzbehörde hatte einen Aufsichtsjäger im Visier. Der Grund: Er hat eine Wildkamera installiert, um seinen Kollegen "zu überführen". Dieser Jäger-Kollege soll sich nämlich "unwaidmännisch verhalten" haben, wie es in den Verfahrensakten heißt. "Er hat Futter ausgelegt, um Tiere anzulocken, und während der Futteraufnahme zu erlegen. Das ist auf diese Art verboten", sagt Daniel Klatzer, der Anwalt des Aufsichtsjägers.
War er unwaidmännnisch?
Wildkamera fotografierte Jäger: Nun Streit wegen Datenschutz
Ein Aufsichtsjäger installierte eine Wildkamera. Die schoss Bilder. Darauf zu sehen ist das angebliche Fehlverhalten eines anderen Jägers. Datenschutz-Verletzung oder wichtige Beweisfotos?
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