Die Datenschutzbehörde hatte einen Aufsichtsjäger im Visier. Der Grund: Er hat eine Wildkamera installiert, um seinen Kollegen "zu überführen". Dieser Jäger-Kollege soll sich nämlich "unwaidmännisch verhalten" haben, wie es in den Verfahrensakten heißt. "Er hat Futter ausgelegt, um Tiere anzulocken, und während der Futteraufnahme zu erlegen. Das ist auf diese Art verboten", sagt Daniel Klatzer, der Anwalt des Aufsichtsjägers.