Sie hat mit beeinträchtigten Menschen gearbeitet und ist sehr sportlich gewesen. 2018 hat sich das Leben der Klagenfurterin aber schlagartig verändert: Nach einem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule (HWS) erhielt die zweifache Mutter im Klinikum Klagenfurt eine CT-gezielte Nervenwurzelblockade. Daraufhin erlitt sie einen Schlaganfall. Seitdem ist die heute 47-Jährige teilweise gelähmt. "Ich musste alles neu erlernen", sagt die Frau. "Ich bin dankbar für jeden Schritt vorwärts, den ich mache."
Zum täglichen Kampf zurück ins Leben, kommt auch der belastende Gang vor Gericht: Nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert war, entschloss sich die Frau vor Gericht um ihr Recht zu kämpfen. Ihr Rechtsanwalt Farhad Paya brachte Klage ein. Bei der letzten Verhandlung wurde ein vom Landesgericht in Auftrag gegebenes radiologisches Gutachten erörtert.
Behandlungsfehler
Der Sachverständige stellte in seiner Expertise fest, dass die CT-gezielte Infiltration mit einem Medikament (Volon A) vorgenommen wurde, welches dafür nicht lege artis – also nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst – ist. "Die Komplikation ist in kausalem Zusammenhang mit dem Eingriff", heißt es im Gutachten. Für den Gutachter liegt somit ein Behandlungsfehler vor.
Seltene Komplikation
In der Gerichtsverhandlung wies der Sachverständige darauf hin, dass laut Gebrauchsinformation das injizierte Medikament für eine derartige CT-gezielte Blockade gar nicht zugelassen sei. Seit 2017 gebe es eine entsprechende Leitlinie aus Deutschland. Aus seiner Sicht sei es die Verpflichtung eines Arztes, sich ständig fortzubilden und ein durchschnittlicher Radiologe müsste seit Jahren wissen, dass es "zu der gegenständlichen Komplikation des Rückenmarktsinfarktes kommen kann", gibt der Arzt vor Gericht zu Protokoll.
Für Paya steht damit fest: "Aufgrund des Gutachtens ist die Haftung der Kabeg im Grunde nachgegeben." Auch das Opfer hofft, dass das Krankenhaus jetzt doch die Verantwortung übernimmt. Der Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.
Laut Aussage der behandelnden Ärztin vor Gericht werde das Mittel im Klinikum Klagenfurt seit 1993 verwendet. Man habe seitdem rund 40.000 Patienten so behandelt, davon rund 20 Prozent HWS-Blockaden, sagte sie laut Protokoll vor Gericht. In der Art und Weise sei eine Komplikation wie die gegenständliche aber noch nie eingetreten.
Die Anwaltskanzlei Ozegovic/Maiditsch, Vertreter der beklagten Partei, teilt mit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und deshalb keine Stellungnahme abgeben werden kann. Auch bei der Kabeg wird um Verständnis gebeten, dass derzeit keine Stellungnahme erfolgt.