Bei Staubildung: Rettungsgasse! Die in der Straßenverkehrsordnung verankerte gesetzliche Pflicht gilt in Österreich seit 1. Jänner 2012. In ihrer Wahrnehmung ist für neun von zehn Lenkerinnen und Lenkern in Kärnten (exakt sind es 94 Prozent) die Bildung der Rettungsgasse zur Selbstverständlichkeit geworden und sie funktioniert deutlich besser als zu ihrer Einführung vor zehn Jahren. Mit 94 Prozent liegt Kärnten über dem Österreich-Schnitt (92 Prozent). Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Instituts für Empirische Sozialforschung (IFES).