Beim Urlauberschichtwechsel rollen vor allem an den Wochenenden die Blechlawinen durch Europa - Staus sind dabei vorprogrammiert. Aber in welchen Ländern muss man in diesem Fall wie in Österreich eine Rettungsgasse bilden?

Die Regeln in Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Belgien, Luxemburg und Polen entsprechen denen in Österreich.

Es gilt: Bei stockendem Verkehr und Stau ist auf Fahrbahnen mit mindestens zwei Spuren eine Rettungsgasse zu bilden. Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

Auf zweispurigen Fahrbahnen müssen sich alle links fahrenden
Verkehrsteilnehmer also ganz links einordnen, alle rechts fahrenden ganz rechts. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen fahren alle links fahrenden Verkehrsteilnehmer ganz links, die anderen ordnen sich so weit rechts wie möglich ein.

In Italien und Kroatien gibt es keine Verpflichtung, eine Rettungsgasse zu bilden. Einsatzfahrzeugen muss jedoch die Möglichkeit gegeben werden, an anderen Fahrzeugen vorbeizukommen.