Ein 28 Jahre alter Mann, der am 22. Jänner in Klagenfurt auf offener Straße auf eine Frau eingestochen hat, ist nicht zurechnungsfähig. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Donnerstag. Der Anwalt des Mannes hatte bereits am Mittwoch davon gesprochen, dass das Gutachten dies besage und man damit rechne, dass er sich wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht als Angeklagter vor Gericht verantworten werden müsse, sondern als Betroffener.