"Was wir bisher aufgrund der massiven Coronabetten-Auslastung in den Spitälern im vergangenen Herbst kennen, erleben wir nun in unseren Gesundheitsbehörden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Limit, wegen der täglich neuen Rekordinfektionszahlen und coronabedingten Personalausfälle in den Behörden", stellt Gerd Kurath, Coronasprecher des Landes Kärnten am Dienstag klar. Das, obwohl das Land rechtzeitig schon mit Herbstbeginn die Grundlagen für die Personalaufstockungen geschaffen hat und Personal sowie Bundesheer den Bezirkshauptmannschaften zur Verfügung gestellt wurden.
Zugleich appelliert Kurath an die Bevölkerung, die als Verdachtsfall, als Infektionsfall oder als Kontaktperson die behördlichen Dokumente benötigt: "Jede und jeder wird seine Bescheide bekommen, aber es braucht aufgrund der Situation mehr Zeit. Wer bereits von der Behörde kontaktiert wurde, ist jedenfalls registriert und der Fall wird bearbeitet. Ungehalten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden zu reagieren, beschleunigt nichts", so Kurath.
Behördliche Nachverfolgung und Absonderung
Aufgrund dieser Situation wird jetzt das Contact Tracing erneut priorisiert. Mit Dienstag erfolgt eine behördliche Nachverfolgung und Absonderung vonseiten der Behörde nur noch bei Verdachtsfällen,Indexpersonen, also jenen, von denen definitiv die Infektion ausgeht, und Kontaktpersonen von vulnerablen Gruppen (zum Beispiel Altenwohnheime), von Gesundheits- und Schlüsselpersonal sowie Kontaktpersonen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. "Die Gesundheitsbehörden fragen nur mehr in diesen Gruppen aktiv nach weiteren Kontaktpersonen. Für alle anderen Kontaktpersonen sind die Quarantäne-Regeln klar, hat jemand ein positives Testergebnis oder beobachtet an sich Symptome, ist für sämtliche behördlich notwendigen Schritte in Eigenverantwortung die Gesundheitshotline 1450 anzurufen", sagt Kurath.
"Gemäß der Rechtsauskunft des Bundes gilt für Personen, die ein positives Testergebnis vorliegen haben, egal, ob Antigen oder PCR, die selbst überwachte Heimquarantäne anzutreten. Diese Personen können ab Testergebnis die Quarantäne geltend machen, nicht erst, wenn die Behörde anruft und die Absonderung ausspricht. Sie können das glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Foto vom Test, das sie dem Dienstgeber übermitteln und damit die Infektion und damit verbundene Quarantäne belegen und später den Verdienstentgang geltend machen", weist Kurath hin.
Die Indexpersonen, also jene, von denen definitiv eine Infektion ausgeht, und Kontaktpersonen sind auch nicht mehr zu Gesund- und Freitestungen anzumelden. Ausgenommen ist das versorgungskritische Gesundheits- und Schlüsselpersonal.