Mit 27. September wurden die behördlichen Vorgehensweisen bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen durch das Sozialministerium angepasst und in einigen Bereichen vereinfacht. Die neuen Richtlinien gelten ohne Abänderungen für Kärnten, obwohl jedes Bundesland schärfere Regeln einführen kann: "Wir halten es derzeit nicht für sinnvoll und nötig, hier andere Regeln einzuführen. Wien und Salzburg haben immer wieder Änderungen, aber das führt nur zu mehr Verwirrung und einen ,Fleckerlteppich' aus unterschiedlichen Richtlinien, weshalb wir uns an die Vorgaben des Bundes halten", erklärt Gerd Kurath, Corona-Beauftragter des Landes Kärnten.
Corona-Regeln
14 Schulklassen in Kärnten in Quarantäne
K1 oder doch K2? Die Regeln beim Kontaktpersonen-Management haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie mehrfach geändert. Seit Ende September gibt es wieder neue. Ein Überblick.
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