Ein rumänisches Einbrechertrio ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen 21 Einbrüchen in Kärnten und der Steiermark verurteilt worden. Alle drei sind Anfang 30, zwei weisen eine lange Liste an Vorstrafen auf. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi legten alle drei Geständnisse ab, es tue ihnen alles furchtbar leid. Der Erstangeklagte erhielt drei Jahre, der Zweitangeklagte kam mit zwei Jahren davon, der dritte erhielt ein Jahr teilbedingt.

Im Februar begannen der Erst- und Zweitangeklagte mit ihrer Einbruchstour, insgesamt 20 Mal schlugen sie in Kärnten, aber auch in der Steiermark, zu. Im April war der Adeg-Markt in Straßburg an der Reihe, diesmal ließen sich die beiden vom Bruder des Erstangeklagten chauffieren. Er wartete auf dem Parkplatz, die beiden anderen nahmen sich den Supermarkt vor. Sie lösten allerdings die Alarmanlage aus. Die Polizei startete eine Fahndung, die drei wurden geschnappt und in Untersuchungshaft genommen.

Alle drei legten ein Geständnis ab

Sie hätten kein Geld mehr gehabt, um die Miete zu bezahlen, sagte der Erstangeklagte, der zuletzt in Deutschland fünf Jahre im Gefängnis verbracht hatte. Der unbescholtene Zweitangeklagte betonte, er habe einen behinderten Bruder, daher habe er Geld gebraucht. Wie sie auf Kärnten gekommen seien, wollte Richter Kugi wissen. Man habe ihnen Arbeit versprochen, sie hätten sie aber nicht bekommen. Der Zweitangeklagte, der wie die beiden anderen seit fünf Monaten inhaftiert ist, beteuerte, er werde sein Leben lang nie mehr so etwas tun. "Ich möchte zurück zu meinem Bruder nach Rumänien."

Die drei Angeklagten nahmen das Urteil an

Kugi betonte, man habe beim Erstangeklagten trotz seiner Vorstrafen nicht die maximal möglichen fünf Jahre verhängt, weil der Angeklagte umfassend geständig gewesen sei. Eine teilbedingte Strafe sei beim Zweitangeklagten trotz seiner Unbescholtenheit nicht möglich gewesen, so Kugi. Dazu sei es eine zu professionelle Einbruchsserie gewesen. Der Drittangeklagte sei nur einmal dabei gewesen, daher habe man acht der zwölf Monate Haft bedingt nachgesehen. Staatsanwältin Sarah Offner gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.